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PSD2
Payment Services Directive 2.
Überarbeitete Auflage der Zahlungsdiensterichtlinie in der Europäischen Union. Mit der PSD-Richtlinie und speziell mit PSD2 will die EU den Zahlungsverkehr für Verbraucher sicherer machen und den Kreditkartenbetrug eindämmen.
Beim PSD2-Verfahren ist der Kontenzugriff über eine starke Kundenauthentifizierung geregelt. Das bedeutet die Kombination zweier unterschiedlicher und voneinander unabhängiger Faktoren aus den Kategorien:
"Wissen" - etwas, das nur der Benutzer weiß, beispielsweise Passwort, PIN.
"Besitz" - etwas, das nur der Nutzer besitzt, beispielsweise TAN.
"Inhärenz" - etwas, was der Nutzer ist, beispielsweise Biometrische Zugangskontrolle mittels Fingerprint, Gesichtserkennung.
Die Kombination mehrerer unabhängiger Authentifizierungsverfahren wird durch eine Multi-factor authentication (Multi-Faktoren-Authentifizierung/MFA) ermöglicht, also mindestens Zwei-Faktoren-Authentifizierung (2FA).
https://finance.ec.europa.eu/index_en
siehe auch:
- 2FA
- Authentifizierung
- Biometrische Zugangskontrolle
- MFA
- PIN
- Passwort
- TAN
- e-banking